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VG Karlsruhe, 28.03.2018 - 12 K 2714/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Pflicht zur Aufbahrung einer Leiche in einer Leichenhalle als Verpflichtung der bestattungspflichtigen Angehörigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BestattG § 27
Überführungspflicht; Verstorbener; öffentliche Leichenhalle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04
Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach …
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.03.2018 - 12 K 2714/16
Die auferlegte Verpflichtung stehe zudem im Widerspruch zu einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 28.02.2005 - 1 S 1312/04 -, juris), wonach § 27 Abs. 1 BestattG keinen Benutzungszwang für gemeindliche Leichenhallen normiere. - VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.03.2018 - 12 K 2714/16
Dem würdigen Umgang mit Verstorbenen wird dadurch genüge getan, dass mit dem Verstorbenen pietätvoll im Rahmen der Vorbereitung der Bestattung umgegangen wird (vgl. zu Trauerfeierlichkeiten: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris). - BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf …
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.03.2018 - 12 K 2714/16
Denn ein Rechtsmittelführer darf die vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist zur Einlegung des Rechtsbehelfs voll ausnutzen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.05.1991 - 2 BvR 215/90 -, juris). - VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 9 K 1687/13
Bestattungsinstitut als nicht störender Gewerbebetrieb im Industriegebiet; keine …
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.03.2018 - 12 K 2714/16
Dem Gericht liegen die einschlägigen Akten der Beklagten (2 Hefte), die Widerspruchsakten des Neckar-Odenwald-Kreise (3 Hefte) sowie die Akte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 9 K 1687/13 des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor.
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2023 - 1 S 3770/21
Heranziehung zu den Kosten für die Benutzung einer Kühlzelle zur Aufbewahrung …
Denn der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter einer Aufbahrung das offene Ausstellen eines Verstorbenen auf einer Bahre, einer Liege oder in einem Sarg in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten zum Zweck des Abschiednehmens vom Verstorbenen (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 23.08.2018 - 12 K 2714/16 -, juris Rn. 20).